DGÄF - Deutsche Gesellschaft für ärztliche Fortbildung mbH

Seit Inkrafttreten der „Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten“ am 1. Juli 2004 besteht für alle niedergelassenen Ärzte und Fachärzte in den Krankenhäusern die Pflicht zu einer dokumentierten Fortbildung, die sie der jeweiligen Ärztekammer bzw. Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen müssen.

Bis zum 30. Juni 2009 mussten mindestens 250 CME (Continuing Medical Education) Punkte durch die Teilnahme an von den Ärztekammern anerkannten Fortbildungsmaßnahmen zusammengetragen werden – 50 CME Punkte pro Jahr.

Nach einer Untersuchung der „Ärzte-Zeitung“ sind je nach KV nahezu 100 Prozent der Ärzte in dem Zeitraum von fünf Jahren der gesetzlich verankerte Verpflichtung zum Sammeln von 250 CME-Punkten nachgekommen.

Dies zeigt, dass das Verfahren in der Praxis akzeptiert ist und eine Basis für die dokumentierte Fortbildung darstellt, die bei Nichterfüllung auch zu Sanktionen seitens der KV führen kann, von Abstrichen im Honoraranspruch bis hin zum Entzug der Kassenzulassung.

Aktive Fortbildung trägt in jedem Fall zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bei. Die deutsche Gesellschaft für ärztliche Fortbildung (DGÄF) unterstützt nachdrücklich mit verschiedenen Dienstleistungen den Anspruch auf ein stets qualitativ hochwertiges und praxisorientiertes Angebot an Fortbildungsinhalten.

In Zukunft ist anzunehmen, dass die kontinuierliche, praxisorientierte Fortbildung auch als „Marketinginstrument“ im praktischen Alltag der ärztlichen Versorgung zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Die DGÄF möchte hierbei mit den Bereichen Agentur, Akademie und dem Fortbildungsportal DOCAMPUS konkrete Hilfestellung anbieten.

Die DGÄF hat sich folgende Ziel gesetzt:

Sie möchte